Die Jugendleiter/innen-Karte weist für die Jugendarbeit qualifizierte ehrenamtliche Betreuer/innen aus. Diese haben an Schulungen teilgenommen, welche standardisierten Kriterien entsprechen. Die Details zum Erwerb der JuLeiCa werden in Erlassen der Länder geregelt.
JFW/innen (und ihre Stellvertreter/innen) in Hessen sind nach FwOV (§7 Abs. 6) dazu verpflichtet, die Ausbildung zu absolvieren.
(6) Zur Jugendfeuerwehrwartin oder zum Jugendfeuerwehrwart darf nur bestellt werden, wer der Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr angehört und die erfolgreiche Teilnahme an einer Jugendleiterschulung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe nachweisen kann oder im Besitz der amtlichen Jugendleiter-Card ist. Die Jugendfeuerwehrwartin oder der Jugendfeuer-wehrwart des Kreises oder der Gemeinde muss und die Jugendfeuerwehrwartin oder der Jugend-feuerwehrwart eines Ortsteils soll den Lehrgang zur Gruppenführerin oder zum Gruppenführer erfolgreich abgeschlossen haben.
Auch für Betreuer/innen ist dies überaus sinnvoll und empfehlenswert, denn man erwirbt pädagogisches sowie rechtliches Fachwissen, das in der Arbeit mit Kindern/Jugendlichen nach dem SGB VIII (Gesetz über die Kinder- und Jugendhilfe), dringend benötigt wird sowie die eigene Jugendarbeit verbessert und erleichtert.
Für die Besitzer/innen einer JuLeiCa gibt es Vergünstigungen bei zahlreichen Firmen und Institutionen in ganz Deutschland, beispielsweise freie Schwimmbadbesuche. * Außerdem zeigt sie, dass man sich seiner Verantwortung als Betreuer/in bewusst ist und sich entsprechend fortgebildet hat.
Um die JuLeiCa beantragen zu können, musst du
Die Ausbildung umfasst mind. 40 Zeitstunden und kann bei der Feuerwehr absolviert werden:
Am JFAZ berechtigt die Teilnahme am Wochenlehrgang „Jugendarbeit in der Feuerwehr“ zum Erwerb der JuLeiCa. Dieser setzt sich zusammen aus den Teilen „Grundlagen für die Jugendarbeit in der FW“ und „Rechte und Pflichten“. Außerdem kann man die Ausbildung in Modulen durchlaufen. Hierbei ist der Lehrgang „Rechte und Pflichten“ verpflichtend und muss um zwei weitere Lehrgänge ergänzt werden, die aus den Modulen 1-6 und 9 gewählt werden können. Die Reihenfolge ist dabei egal!
Auf Kreisebene ist es möglich, den Lehrgang „Grundlagen für die Jugendarbeit in der FW“ zu besuchen, welcher von den KJFen organisiert und von Teamer/innen der HJF gehalten wird. Dieser muss dann um „Rechte und Pflichten“ und einen weiteren Lehrgang am JFAZ aus den entsprechenden Modulenergänzt werden (s.o.)!
Drei Jahre nach Beantragung/Verlängerung der JuLeiCa muss eine Fortbildung im Bereich Jugendarbeit besucht werden, die mind. 8 Zeitstunden (10 Schulungseinheiten á 45 Minuten) umfasst, um die Karte für drei weitere Jahre zu verlängern. Die Fortbildungen können im JFAZ besucht werden und umfassen Lehrgänge aus den Modulen 1-6 und 9.
Theoretisch ja, praktisch macht das aber keinen Sinn- die Ausbildung am JFAZ läuft vom Verfahren her genauso ab wie ein GABC-Lehrgang an der HLFS (Hessische Landesfeuerwehrschule), da es eine Zweigstelle derselben ist. Sprich: Auch hier werden der Lohnausfall für den Arbeitgeber übernommen. Darüberhinaus gibt es aber eine Fahrtkostenrückerstattung sowie Tagegeld. Daher bitten wir darum, den regulären Dienstweg zu gehen.
Auf der Seite www.juleica.de
Gib zunächst Dein Bundesland und Landkreis ein. Wähle aus den dort eingetragenen Trägern den, für welchen Du (auf Ort- oder Kreisebene) tätig bist. (Beispiel: Hessen – Marburg-Biedenkopf – Jugendfeuerwehr Ebsdorfergrund)
Das System sieht keine Möglichkeit vor, Nachweise hochzuladen, die dann von den Trägern eingesehen werden könnten. Deshalb sollten die Angaben im Bemerkungsfeld zur erworbenen Qualifikation so präzise wie möglich gemacht werden (Titel der Veranstaltung, Datum, Dauer, Inhalt). Ggf. bitten wir darum, uns, d.h. der Geschäfsstelle der HJF*, Belege zukommen zu lassen.
Eine berufliche Ausbildung, die den geforderten Qualitätsstandards entspricht, kann anerkannt werden. Diese muss Inhalte erhalten, wie sie in der JuLeiCa-Ausbildung vorgesehen sind laut JuLeiCa-Erlass.Dazu gehören Themen wie:
Geeignete Ausbildungen sind beispielsweise:
Der Erstantrag muss innerhalb von drei Jahren nach der JuLeiCa-Ausbildung gestellt werden.
Muss nach vier Jahren ohne Auffrischung ein komplett neuer JuLeiCa Lehrgang mit 40 Stunden absolviert werden?
Nein, durch eine neuerliche Fortbildung von mindestens 8 Zeitstunden kann die JuLeiCa wieder verlängert werden. Bei deutlich längeren Zeiträumen bitten wir um Rücksprache mit der Geschäftsstelle.
Ist man trotzdem berechtigt eine Jugendgruppe zu führen, wenn jemand die Jugendleiter/in Ausbildung gemacht hat, die Auffrischungen getätigt hat, aber nie eine Karte beantragt hat?
Ja, selbstverständlich. Doch kann man so nicht von den Vergünstigungen profitieren.
Benötigen auch die/der stellv. Jugendfeuerwehrwart/innen und Betreuer/innen einen Jugendleiter Lehrgang?
In Hessen benötigen Jugendfeuerwehrwart/innen und ihre Stellvertreter/innen die Ausbildung zum Erhalt der JuLeiCa gemäß FwOV (§7 Abs. 6), um ihr Amt ausüben zu können. Bei Betreuer/innen ist die Ausbildung sinnvoll und erwünscht, jedoch keine Pflicht. Grundsätzlich sollten also alle in der Jugendfeuerwehr tätigen Personen die Jugendleiter-Schulung machen.