Für Dein ehrenamtliches Engagement in der Jugendarbeit gewährt das Land Hessen allen privat Beschäftigten, die über 16 Jahre alt sind, einen Rechtsanspruch auf bis zu 12 Tage bezahlte Freistellung im Kalenderjahr. Eine bezahlte Freistellung kann in Anspruch genommen werden für die Tätigkeiten als Leiter:in, als pädagogische:r Betreuer:in oder als Helfer:in bei Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden. Auch für Veranstaltungen, die zur Qualifikation für dieses Engagement dienen wie z. B. die Teilnahme an Tagungen oder Seminaren, besteht ein Anspruch auf Freistellung- jedoch nicht für die Teilnahme an regulären Lehrgängen der HLFS (für diese werdet ihr nach dem HBKG freigestellt).
Hier ist der neue Infoflyer des Hessischen Jugendrings.
1. Informiere Deinen Arbeitgeber.
2. Gehe auf die Internetseite https://hjr-freistellungen.de/antraege/antrag_stellen/ und fülle direkt online deinen Antrag aus. Dein Arbeitgeber und der Veranstalter der Maßnahme bekommen im Anschluss eine Benachrichtigung. Nach der Genehmigung des Antrags bekommt dein Arbeitgeber ein Befürwortungsschreiben des Hessischen Jugendrings.
3. Lass Dir vom Veranstalter im Anschluss an die Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung aushändigen - diese gibst Du dem Arbeitgeber!
4. Dein Arbeitgeber reicht dann den Antrag auf Lohnkostenrückerstattung bei der zuständigen Behörde ein.
Für Fragen stehen wir dir unter freistellung@jf-hessen.de zur Verfügung.