Für die langjährige und erfolgreiche Tätigkeit in der Jugendfeuerwehr werden von der Hessischen Jugendfeuerwehr verschiedene Ehrungen angeboten.
Dies sind:
Darüber hinaus verfügen einzelne Kreisverbände auch über eigene Ehrungen, diese ersetzen in der Regel die Florian-Medaille in Bronze.
Alle Ehrungen werden als Dank und Anerkennung für die Arbeit in den Jugendfeuerwehren verliehen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden sich im Dokument am Ende dieser Seite.
Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder Feuerwehrangehörige, alle Ehrungen sind jedoch durch den zuständigen Kreis-/Stadtjugendfeuerwehrwart zu genehmigen und der Hessischen Jugendfeuerwehr zur Genehmigung vorzulegen.
Die Antragstellung der Ehrennadel bleibt davon unberührt und wird weiterhin über die unten stehenden Anträge eingereicht.
Individualregelungen in den einzelnen Landkreisen bzw. Städten und Gemeinden hinsichtlich der Einbindung der Brandschutzaufsicht, der Kreisfeuerwehrverbände bzw. der Leiter der Feuerwehren können getroffen werden. Für die Hessische Jugendfeuerwehr ist aber die Befürwortung des Kreis-/Stadtjugendfeuerwehrwartes allein maßgeblich.
Die letztliche Entscheidung über die Verleihung der Florianmedaille trifft die Landesjugendfeuerwehr. Für die Ehrungen der Deutschen Jugendfeuerwehr erfolgt eine Befürwortung/Ablehnung ebenfalls durch den Landesjugendfeuerwehrwart. Die letztliche Entscheidung trifft hier die Deutsche Jugendfeuerwehr.
Ein wichtiger Hinweis zum Schluss: die Ehrungen werden auf Beschluss des Landesjugendfeuerwehr-Ausschußes ausschließlich für Leistungen im Bereich der Jugendfeuerwehr verliehen. Eine Verleihung aufgrund von Verdiensten im Bereich der Kinderfeuerwehren ist NICHT vorgesehen.
Dokumente und Anträge zu den Ehrungen